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Venture Kapital

Diese Begriffe sind sich in Bezug auf ihre Struktur sehr ähnlich, denn sie arbeiten nach dem gleichen Grundprinzip. Venture Kapital bildet dabei lediglich eine spezielle Form des Private Equity, das sich von klassischen Formen ein wenig unterscheidet. Bevor diese Besonderheit näher erläutert wird, soll jedoch zunächst eine Definition der gemeinsamen Funktionsweise erfolgen.

Beide Varianten sind für das Wachstum kleinerer Firmen von essenzieller Bedeutung und fungieren wie Aktien, denn entscheidend für den Gewinn ist der wirtschaftliche Erfolg des jeweiligen Unternehmens. Private Equity als allgemeine Kategorie bezeichnet dabei private Beteiligungen an meist mittelständischen Betrieben, die aufgrund der Basel-II-Verordnung keine Anteile an der Börse handeln können. Das investierte Kapital unterliegt keinem festen Zinssatz, sondern die Rendite orientiert sich direkt der angestrebten Steigerung eben dieser Anteile.

In Verbindung mit klassischem Private Equity werden für derartige Investitionen in der Regel bereits auf dem Markt etablierte oder in einer fortgeschrittenen Entwicklungsphase befindliche Firmen gewählt, da das Risiko sich hier in überschaubaren Grenzen hält. Eine übliche Praxis in diesem Zusammenhang stellt beispielsweise das Aufkaufen umsatzschwacher Betriebe dar, die durch Umstrukturierungsmaßnahmen saniert und anschließend veräußert und an der Börse platziert werden.

Fließt das Geld dagegen in relativ junge Unternehmen, die sich in der Anfangsphase ihrer Entwicklung befinden, so spricht man von bereits erwähntem Venture Kapital oder Wagniskapital. Die Möglichkeiten, Renditen in sehr kurzer Zeit spürbar anwachsen zu lassen sind wesentlich höher als beim Private Equity, Gleiches gilt aber ebenso für die damit verbunden Risiken.



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